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   LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09   

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LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09 (https://dejure.org/2010,9339)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09 (https://dejure.org/2010,9339)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. März 2010 - 17 Sa 1303/09 (https://dejure.org/2010,9339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Kündigungsdrohung und Aufhebungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigungsandrohung und Aufhebungsvertrag - Anfechtung ist nicht so einfach!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nötigung zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Aufhebungsvertrag trotz Kündigungsandrohung

Besprechungen u.ä.

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Über die Erfolgsaussichten einer Anfechtung von Aufhebungsverträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 341
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09
    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 06. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - AP ZPO § 286 Nr. 33; BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - BGB § 123 Nr. 66; BAG 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - AP BGB § 623 Nr. 8) .

    Die Drohung muss nicht ausdrücklich ausgesprochen werden, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, wobei sie auch von einer Hilfsperson des Arbeitgebers ausgehen kann (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - aaO) .

    Das ist schon dann anzunehmen, wenn ohne die Beeinflussung die Willenserklärung entweder überhaupt nicht, nicht in der gewählten Form oder nicht zu dieser Zeit abgegeben worden wäre (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - aaO) .

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Auszug aus LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09
    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 06. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - AP ZPO § 286 Nr. 33; BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - BGB § 123 Nr. 66; BAG 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - AP BGB § 623 Nr. 8) .

    Die Drohung mit einer Kündigung ist dabei widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte, wobei allerdings nicht erforderlich ist, dass die Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozess als rechtsbeständig erwiesen hätte (BAG 06. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - aaO; BAG 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63) .

    Nur wenn unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls der Arbeitgeber davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Fall ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu veranlassen (BAG 06. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - aaO) .

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09
    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. BAG 06. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - AP ZPO § 286 Nr. 33; BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - BGB § 123 Nr. 66; BAG 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - AP BGB § 623 Nr. 8) .

    Dieser Kausalzusammenhang fehlt, wenn der Anfechtende nicht einem auf die Bestimmung des Willens gerichteten Verlangen nachgegeben, sondern die Willenserklärung aus eigener, selbständiger Überlegung abgegeben hat (BAG 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - aaO) .

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09
    Die in diesem Zusammenhang vorgetragenen Umstände hat der beweisbelastete Anfechtende dann zu widerlegen (BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 36) .
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95

    Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09
    Maßgeblich ist der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers (BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - AP BGB § 123 Nr. 21) , wobei Widerrechtlichkeit der Drohung auch dann angenommen werden kann, wenn lediglich aufgrund gewisser Verdachtsmomente eine Kündigung angedroht wird, ohne die Verdachtsmomente durch weitere Sachaufklärung näher aufzuklären (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42) .
  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09
    Maßgeblich ist der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers (BAG 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - AP BGB § 123 Nr. 21) , wobei Widerrechtlichkeit der Drohung auch dann angenommen werden kann, wenn lediglich aufgrund gewisser Verdachtsmomente eine Kündigung angedroht wird, ohne die Verdachtsmomente durch weitere Sachaufklärung näher aufzuklären (BAG 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42) .
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09
    Die Drohung mit einer Kündigung ist dabei widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte, wobei allerdings nicht erforderlich ist, dass die Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozess als rechtsbeständig erwiesen hätte (BAG 06. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - aaO; BAG 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63) .
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09
    Es liegt auch kein formularmäßiger Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage (hierzu BAG 06. September 2007 - 2 AZR 722/06 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 62) vor, sondern eine Hauptabrede eines selbständigen Vertrags.
  • BGH, 15.11.2006 - IV ZR 122/05

    Anforderungen an die Namensunterschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09
    Die Unterschrift ist hierbei vom Handzeichen (Paraphe) abzugrenzen, wobei das äußere Erscheinungsbild maßgeblich ist und wobei ein großzügiger Maßstab anzulegen ist, sofern die Autorenschaft gesichert ist (BAG 24. Januar 2008 - 6 AZR 519/07 - AP BGB § 622 Nr. 64; BGH 15. November 2006 - IV ZR 122/05 - NJW-RR 2007, 351) .
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

    Auszug aus LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09
    Ist die Beendigungsvereinbarung ein selbständiges Rechtsgeschäft, bei dem die Hauptleistung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist, ist der Vertragsgegenstand betroffen, der weder einer Inhaltskontrolle noch einer Angemessenheitsprüfung unterworfen ist (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 27) .
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

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